Versicherung & Haftungsbegrenzung für Mietanhänger
Wichtige Informationen zur Haftpflichtversicherung, Eigenhaftung und optionalen Haftungsbegrenzung bei der Anmietung unserer Anhänger.
🛡️ OnewayKasko – nur 12 € pro Miettag
Bereits für 12 € pro Miettag können Sie unsere optionale OnewayKasko hinzubuchen und Ihr finanzielles Risiko im Schadensfall deutlich reduzieren.
Die OnewayKasko ist keine Vollkaskoversicherung im versicherungsrechtlichen Sinne, sondern eine vertragliche Haftungsbegrenzung für Schäden am gemieteten Anhänger.
12 € pro Miettag
Ihre Eigenhaftung reduziert sich auf:
- Einachs-Anhänger: 590 € Eigenhaftung
- Tandem-Anhänger: 990 € Eigenhaftung
Ihre Vorteile:
- ✅ Geringeres finanzielles Risiko
- ✅ Bereits ab 12 € pro Miettag
- ✅ Einfache und transparente Regelung
- ✅ Direkt bei der Buchung auswählbar
- ✅ Reduzierung des Risikos bei Schäden am Mietanhänger
Wichtig: Die OnewayKasko umfasst keine Ladungsschäden, keine Abschleppkosten, keine Sachverständigenkosten, keinen Mietausfall, keine Vertragsstrafen, keine Bearbeitungsgebühren und keine Schäden an Zubehör oder transportierter Ladung.
🛡️ Haftpflichtversicherung
Jeder unserer Anhänger verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Schäden gegenüber Dritten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die bestehende Haftpflichtversicherung reguliert.
Die Haftpflichtversicherung schützt nicht automatisch vor Schäden am gemieteten Anhänger selbst. Für Schäden am Mietobjekt gelten der Mietvertrag, die vereinbarten Bedingungen sowie die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die gesetzliche Haftpflichtversicherung ist nicht mit einer Absicherung für Schäden am gemieteten Anhänger oder an der transportierten Ladung gleichzusetzen.
🚚 Haftungsbegrenzung für Schäden am Mietobjekt
Zusätzlich kann bei vielen Anhängern eine Haftungsbegrenzung vereinbart werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Vollkaskoversicherung im versicherungsrechtlichen Sinne, sondern um eine vertragliche Begrenzung der Haftung des Mieters unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Haftungsbegrenzung gilt ausschließlich für Schäden am gemieteten Anhänger, soweit die Voraussetzungen eingehalten werden und kein Ausschlussgrund vorliegt.
Eigenhaftung bei vereinbarter Haftungsbegrenzung
| Anhängertyp | Eigenhaftung |
|---|---|
| Einachs-Anhänger | 590 € |
| Tandem-Anhänger | 990 € |
❌ Was ist nicht von der Haftungsbegrenzung umfasst?
Die Haftungsbegrenzung beziehungsweise OnewayKasko umfasst insbesondere nicht:
- Sachverständigenkosten
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Mietausfall
- Wertminderung
- Verwaltungs- und Bearbeitungskosten
- Kosten der Schadensfeststellung
- Vertragsstrafen und Gebühren gemäß Mietvertrag
- Schäden an transportierter Ladung
- Verlust oder Beschädigung von Zubehör
- Folgeschäden und mittelbare Schäden
- Schäden durch falsches Ankuppeln oder unsachgemäße Nutzung
- Schäden durch Überladung oder falsche Ladungssicherung
- Schäden durch unerlaubte Auslandsfahrten
Ladung ist niemals versichert. Für die transportierte Ladung ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.
⚠️ Wann entfällt die Haftungsbegrenzung?
Die Haftungsbegrenzung kann vollständig oder teilweise entfallen, insbesondere bei:
- vorsätzlicher Schadensverursachung
- grob fahrlässigem Verhalten
- unerlaubten oder nicht angemeldeten Auslandsfahrten
- Manipulation, Entfernung oder Beschädigung von GPS- oder Sicherheitseinrichtungen
- Überladung des Anhängers
- fehlender oder unzureichender Ladungssicherung
- Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften
- Verstößen gegen die Mietbedingungen oder AGB
- falschen oder unvollständigen Angaben zum Schadenhergang
- unterlassener, verspäteter oder unvollständiger Schadensmeldung
- eigenmächtigen Reparaturen ohne vorherige Zustimmung
- Fahrten bei unzulässigen Wind- oder Wetterverhältnissen
- Schäden durch Missachtung von Durchfahrtshöhen, Durchfahrtsbreiten oder Hindernissen
📸 Schaden, Unfall oder Mangel melden
Der Mieter ist verpflichtet, jeden Schaden, Unfall, technischen Defekt oder Mangel unverzüglich zu melden. Die Meldung muss möglichst mit Fotos, genauer Beschreibung und allen relevanten Angaben erfolgen.
Schäden dürfen nicht eigenständig repariert oder durch Dritte instandgesetzt werden, sofern keine vorherige Zustimmung des Vermieters vorliegt.
Eine verspätete, unvollständige oder unterlassene Schadensmeldung kann dazu führen, dass eine vereinbarte Haftungsbegrenzung ganz oder teilweise entfällt.
📍 GPS, Rückgabe und Zubehör
Unsere Anhänger sind mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet. Die GPS-Ortung dient insbesondere dem Diebstahlschutz, der Standortverwaltung, der Rückgabekontrolle, der Fuhrparkverwaltung, der Vertragsdurchsetzung sowie der Unterstützung bei Pannen- und Notfällen.
Die GPS-Technik darf nicht entfernt, manipuliert, beschädigt oder deaktiviert werden. Verstöße können zum Entfall der Haftungsbegrenzung und zu weiteren Kosten führen.
Zubehör wie Schloss, Zwischenkabel, Unterlegkeile oder sonstige mitvermietete Teile sind nicht Bestandteil der Haftungsbegrenzung. Verlust oder Beschädigung von Zubehör kann gesondert berechnet werden.
🚨 Wichtige Beispiele
In folgenden Fällen kann trotz gebuchter OnewayKasko eine weitergehende Haftung entstehen:
- Der Anhänger wird überladen.
- Die Ladung wird nicht richtig gesichert.
- Ein Schaden wird nicht sofort gemeldet.
- Der Anhänger wird an einem falschen Standort zurückgegeben.
- Das Zwischenkabel oder Schloss fehlt bei Rückgabe.
- Die Rückgabefotos fehlen oder sind nicht aussagekräftig.
- GPS-Technik wird manipuliert oder beschädigt.
- Der Anhänger wird vor Mietbeginn bewegt oder genutzt.
- Der Anhänger wird ohne Freigabe ins Ausland verbracht.
📌 Wichtiger Hinweis
Maßgeblich für den Umfang der Haftung sind ausschließlich der jeweilige Mietvertrag, die vereinbarten Bedingungen sowie die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die hier dargestellten Informationen dienen der Übersicht und ersetzen nicht die vollständigen Vertragsbedingungen.
Die vollständigen Regelungen ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag und den aktuell gültigen AGB.
