ONE-WAY-ANHAENGER

AGB´S

📄 AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Mai 2026

Oneway-Anhängervermietung – gültig für Privatkunden (§ 13 BGB) und Geschäftskunden (§ 14 BGB).

Die Vermietung erfolgt grundsätzlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Auslandsfahrten sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

↔️ OneWay-Miete 🇩🇪 Anmietung & Rückgabe in Deutschland 📍 GPS-gesicherte Anhänger 🔐 Klare Vertragsregeln

📌 Kurzüberblick

Diese AGB regeln Buchung, Zahlung, Nutzung, Rückgabe, Schäden, GPS-Ortung, Gebühren und Haftung bei der Vermietung unserer Anhänger.

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Miete von Anhängern zwischen dem Vermieter und dem Mieter.

Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter diese vorher ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§2 Vertragsschluss, Buchungsablauf und Verbindlichkeit

Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald einer der folgenden Fälle eintritt:

  • der Vermieter bestätigt die Buchung,
  • der Mieter leistet eine Zahlung,
  • der Anhänger wird übergeben,
  • der Anhänger wird genutzt oder bewegt.

Fordert der Vermieter zur Erstellung eines Mietvertrags oder Buchungsantrags bestimmte Angaben an, z. B. Personalien, Führerscheindaten, Ausweisdaten, Mietzeitraum, Abholort oder Rückgabeort, und übermittelt der Mieter diese Angaben, gilt dies als verbindlicher Buchungsantrag.

Wichtig: Sobald der Mieter auf unsere E-Mail antwortet und die angeforderten Mieterdaten vollständig oder teilweise übermittelt, beginnt die Bearbeitung, Prüfung, Disposition und Reservierung des Anhängers.

Mit Eingang dieser Angaben gilt der Mietzeitraum als kostenpflichtig reserviert. Sagt der Mieter anschließend ab, zahlt nicht oder nutzt den Anhänger nicht, können Storno- oder Bearbeitungskosten gemäß diesen AGB und der Gebührenordnung entstehen.

Diese Regelung dient dazu, den bereits entstandenen Aufwand für Prüfung, Vertragsvorbereitung, Reservierung und Disposition fair abzudecken.

§3 Mietbeginn, Abholung, Oneway und unzulässige Frühabholung

  • Die Abholung ist ausschließlich ab der im Mietvertrag angegebenen Uhrzeit zulässig.
  • Eine Abholung oder Bewegung vor der vereinbarten Zeit ist unzulässig, stellt eine Vertragsverletzung dar und kann einen technischen Alarm auslösen.
  • Zusätzliche Aufwände wie Alarmbearbeitung, Kontrollen, Anfahrt oder Kommunikation können gemäß Gebührenordnung berechnet werden.
  • Bei Oneway-Mieten ist ausschließlich der vertraglich vereinbarte Rückgabeort zulässig.

Hinweis: Mit Übermittlung der Mieterdaten beginnt bereits die Bearbeitung, Disposition und Reservierung des Anhängers.

§4 Mietpreis, Zahlung, Kaution, Rechnungsstellung und Aufrechnung

  • Mietpreis und gegebenenfalls Kaution sind vor Mietbeginn vollständig zu zahlen.
  • Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Nutzung des Anhängers.
  • In vielen Fällen ist keine Kaution erforderlich. Je nach Strecke, Anhängertyp oder individueller Situation kann jedoch eine Kaution verlangt werden.
  • Eine Aufrechnung des Mieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Rechnungsstellung: Eine separate Rechnung wird grundsätzlich nicht erstellt. Der Mietvertrag dient zugleich als Rechnung und enthält die für die Abrechnung relevanten Angaben, insbesondere Vermieter, Mieter, Mietgegenstand, Mietzeitraum, Entgelt und ausgewiesene Mehrwertsteuer.

Sollte im Einzelfall eine gesonderte Rechnung erforderlich sein, kann diese nach Prüfung erstellt werden.

§5 Stornierung, Nichtabholung und Änderungen

  • bis 48 Stunden vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
  • 48 bis 24 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
  • unter 24 Stunden, Nichtabholung oder verspätete Abholung: 100 % des Mietpreises

Stornierungen und Änderungen sind schriftlich mitzuteilen, z. B. per E-Mail oder WhatsApp.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§6 Führungsberechtigte Personen, Mindestalter, Fahrerlaubnis

  • Der Anhänger darf nur vom Mieter sowie von im Mietvertrag ausdrücklich benannten Fahrern geführt werden.
  • Mieter und Fahrer versichern, im Besitz der jeweils erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis zu sein.
  • Der Mieter stellt den Vermieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
  • Handlungen eines Fahrers hat der Mieter wie eigenes Handeln zu vertreten.

§7 Obhuts-, Sorgfalts- und Betriebspflichten

  • Der Mieter hat den Anhänger sorgfältig zu behandeln und alle maßgeblichen technischen und rechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere StVO, StVZO und FZV.
  • Der Anhänger ist ordnungsgemäß zu verschließen und zu sichern.
  • Diebstahlschutz ist jederzeit zu gewährleisten.
  • Der Mieter ist verantwortlich für korrektes An- und Abkuppeln sowie den festen Sitz der Verbindung, insbesondere Kupplung, Abreißseil und Stecker/Zwischenkabel.

§8 Nutzungsbeschränkungen

Wind / Sturm

  • Fahrten mit leeren Anhängern sind nur bis maximal Windstärke 4 Bft zulässig.
  • Fahrten mit mindestens halb beladenen Anhängern (mindestens 50 % der zulässigen Zuladung) sind nur bis maximal Windstärke 5 Bft zulässig.
  • Vor Fahrtantritt sind Sturm und starke Böen auszuschließen; gegebenenfalls ist eine Wetterauskunft einzuholen.
  • Im Schadensfall hat der Mieter auf Verlangen Nachweise zur Beladung und zu den Windverhältnissen zu erbringen.

Zugfahrzeug / ZGM

  • Es ist untersagt, Mietanhänger hinter Zugfahrzeugen zu führen, deren zulässige Gesamtmasse mehr als 2,8 t beträgt.

Ladung / Schüttgut / Ladungssicherung

  • Die Ladung ist ordnungsgemäß zu sichern.
  • Der Vermieter stellt kein Verzurrmaterial, z. B. Spanngurte, zur Verfügung.
  • Das Befördern von Schüttgut, z. B. Sand, Kies, Erde oder Schotter, ist stets verboten.
  • Der Mieter haftet für Schäden, die durch Ladegut oder mangelhafte Ladungssicherung entstehen.

Maße / Durchfahrten

  • Der Mieter hat Durchfahrtshöhen, Durchfahrtsbreiten, Einfahrten, Tore und Unterführungen zu beachten.
  • Schäden durch Missachtung gehen zu Lasten des Mieters.

Planen-Anhänger

  • Bei Planen-Anhängern darf die Plane nicht entfernt, demontiert oder verändert werden.
  • Die Plane ist Bestandteil des Anhängers.
  • Planen-Anhänger schützen Ladegut nur begrenzt vor Witterung. Eine vollständige Wasserdichtigkeit wird nicht zugesichert.
  • Keine Fahrten mit leerem Planen-Anhänger bei Sturm oder starkem Wind.

Geschwindigkeit

  • In Deutschland gilt bei Fahrten mit Anhänger grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, sofern keine abweichende Genehmigung besteht.
  • Empfohlen wird ein defensives und vorausschauendes Fahrverhalten. Diese Empfehlung stellt keine Erlaubnis dar, schneller als erlaubt zu fahren.

§9 Auslandsfahrten

Fahrten außerhalb Deutschlands sind ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

Auch ein kurzer Grenzübertritt gilt als Auslandsfahrt.

Erfolgt eine Auslandsfahrt ohne Zustimmung, liegt eine schwere Vertragsverletzung vor. In diesem Fall wird die Gebühr gemäß Gebührenordnung fällig und ist sofort zu bezahlen.

Weitere Schäden, Kosten und Folgekosten trägt der Mieter vollständig.

§10 Übergabe, Prüfpflicht vor Übernahme und Mängelanzeige

Vor Übernahme ist zwingend eine vollständige Kontrolle durchzuführen – innen und außen.

  • Der Anhänger ist vor Übernahme sorgfältig auf Schäden und Mängel zu prüfen.
  • Reifen/Felgen: Der Mieter hat die Bereifung vor Übernahme zu prüfen; Reifen- und Felgenschäden trägt der Mieter in jedem Fall.
  • Planen-Anhänger: Die Plane ist vor Übernahme zu prüfen, insbesondere auf Löcher, Risse, Schnitte, starke Verschmutzungen oder Schmierereien/Graffiti.
  • Festgestellte oder erkennbare Mängel sind vor Fahrtantritt unverzüglich schriftlich mitzuteilen, z. B. per E-Mail, WhatsApp oder Protokoll.
  • Unterbleibt die Meldung, gilt der Anhänger als mangelfrei übernommen. Nicht gemeldete Schäden gelten als während der Mietzeit entstanden.

Online-Schadensmeldung:

➡️ Online-Schadensmeldung ausfüllen

§11 Unfall-, Schaden- und Anzeigepflichten

  • Bei Unfällen ist, sofern ein Unfall oder Schaden mit Beteiligung Dritter vorliegt oder dies zur Beweissicherung erforderlich ist, unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen.
  • Der Vermieter ist unverzüglich telefonisch sowie schriftlich über Unfälle, Schäden und Mängel zu informieren; möglichst mit Fotos und relevanten Angaben.
  • Ansprüche Dritter dürfen nicht anerkannt werden.
  • Zahlungen oder Zusagen dürfen nicht ohne Zustimmung des Vermieters erfolgen.
  • Abschleppen, Verwahren oder Werkstattaufträge dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters beauftragt werden, soweit nicht zwingende Gründe wie Gefahr im Verzug entgegenstehen.

➡️ Online-Schadensmeldung ausfüllen

§12 Versicherung, Haftung und Haftungsbegrenzung

Der Anhänger ist haftpflichtversichert im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Eine Vollkaskoversicherung besteht nicht.

Sofern der Vermieter eine Haftungsbegrenzung (umgangssprachlich „Vollkasko“) anbietet und diese vereinbart wird, handelt es sich nicht um eine Versicherung im versicherungsrechtlichen Sinn, sondern um eine an Bedingungen geknüpfte Haftungsbegrenzung.

Mindesteigenhaftung bei vereinbarter Haftungsbegrenzung

  • Einachs-Anhänger: 590 €
  • Tandem-Anhänger: 990 €

Die Haftungsbegrenzung umfasst nicht die Schadensnebenkosten, z. B. Gutachter, Abschleppen, Wertminderung oder Mietausfall.

Ladung ist niemals versichert.

§13 Schadensnebenkosten und Mietausfall

Die Haftung des Mieters erstreckt sich – soweit gesetzlich zulässig – auch auf Nebenkosten eines Schadens, insbesondere Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfall.

Bei Mietausfall haftet der Mieter für jeden Tag, an dem der Anhänger infolge eines Schadens nicht vermietbar ist, mindestens mit einer Tagesmiete je Tag zuzüglich Nebenkosten.

§14 Wartung, Reparaturen und Werkstattaufträge

  • Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters beauftragt oder durchgeführt werden.
  • Ohne Zustimmung besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

§15 Halterstellung während der Mietzeit / Freistellung

Während der Mietzeit ist der Mieter Halter im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung.

Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit gesetzlich zulässig.

§16 GPS-Ortung, Geschwindigkeitsalarm und Abrechnung

Die Anhänger sind mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet. Diese dienen insbesondere dem Diebstahlschutz, der Rückgabe, der Fuhrparkverwaltung und der Vertragsdurchsetzung.

Eine dauerhafte Überwachung des Fahrverhaltens oder eine umfassende Verhaltenskontrolle findet nicht statt.

Die Anhänger sind für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausgelegt.

Zur Kontrolle ist eine technische Geschwindigkeitsüberwachung mit Alarmfunktion eingerichtet. Ab 101 km/h wird automatisch ein Alarm ausgelöst und der Vermieter informiert.

Wird ein Alarm ausgelöst, können die festgestellten Verstöße gemäß Gebührenordnung berechnet werden, z. B. Nichteinhaltung der zulässigen Geschwindigkeit, Bearbeitung von Vertragsverletzungen oder weitere Aufwände.

Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§17 Rückgabe, Rückgabeprozess und Abschluss der Miete

Grundsatz: Die Rückgabe gilt erst als erfolgt, wenn der Rückgabeprozess vollständig und korrekt durchgeführt wurde.

Wichtig: Fotos erst erstellen, wenn der Anhänger sicher am Abstellplatz steht und abgeschlossen ist.

Anhänger mit Stützen

  1. Stützrad vollständig hoch kurbeln.
  2. Stützen herunterlassen und sicher aufstellen.
  3. Stützrad wieder herauskurbeln und den Anhänger zusätzlich festsetzen, bis er nicht mehr bewegt werden kann.

Keile reichen nicht. Der Anhänger muss gegen Wegrollen gesichert sein und auf den Fotos sichtbar auf Stützen stehen. Ist auf den Fotos nicht erkennbar, dass der Anhänger auf Stützen steht, kann der Mietvertrag nicht abgeschlossen werden.

Anhänger ohne Stützen

  • Feststellbremse vollständig anziehen und
  • Unterlegkeile verwenden; die Sicherung muss auf Fotos erkennbar sein.

Fotos per E-Mail oder WhatsApp senden

  • Vorne rechts (Fahrerseite)
  • Hinten rechts (Beifahrerseite)
  • Von innen, sodass auch Zubehör und insbesondere das Zwischenkabel erkennbar sind

Rückgabe-Checkliste

  • Anhänger sauber zurückgegeben
  • Zubehör, Schloss, Zwischenkabel usw. vollständig vorhanden und sichtbar
  • Anhänger am vereinbarten Ort korrekt abgestellt
  • Gegen Wegrollen gesichert und auf Fotos sichtbar
  • Schäden oder Verschmutzungen dokumentiert

Ist der Rückgabeprozess unvollständig, z. B. keine oder ungeeignete Fotos oder Sicherung nicht erkennbar, gilt die Rückgabe als nicht erfolgt. Die Mietzeit läuft weiter und es können Zusatzkosten entstehen.

§18 Sonderkosten & Gebühren

Mit Abschluss des Mietvertrags erkennt der Mieter diese Gebührenordnung verbindlich an.

AnlassKosten
Verspätete Rückgabe bis unter 1 Stunde39,99 €
Verspätete Rückgabe ab 1 Stunde150 € Pauschale + 1 weiterer Miettag
Rückgabe an falschem Standort550 € Pauschale
Nicht genehmigte Auslandsfahrt250 € Pauschale, sofort fällig
Unterlassung der Meldung von Schadenereignissen150 €
Nichtmeldung von Schäden500 € Pauschale + Schaden
Bearbeitung von VertragsverletzungenBerechnung nach Aufwand, 75 € je Stunde
Bearbeitung von Verkehrsverstößen15 €
Umparken aufgrund Mieterverschulden110 €/h + 1,20 €/km An- und Abfahrt
Reinigung / Entfernung von Gegenständen75 €/h + 1,20 €/km An- und Abfahrt + Entsorgungskosten
Nicht gemeldete Reparaturen60 €
Nichteinhaltung der zulässigen Geschwindigkeit100 €
Verlust des Schlosses100 €
Unsachgemäße Ladungssicherung100 €
Bearbeitung von Buchungen mit ungültigem Dokument
z. B. ungültiger oder ungeeigneter Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
50 €

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, soweit gesetzlich zulässig.

§19 Selbsthilfe des Vermieters bei Vertragsverstoß, Rückholung, Einlagerung und Entsorgung

Bei Vertragsverletzung, Mietzeitüberschreitung, unzulässiger Nutzung oder sonstiger erheblicher Pflichtverletzung wird der Vermieter – soweit gesetzlich zulässig – ermächtigt, den Anhänger im Wege der Selbsthilfe wieder in Besitz zu nehmen.

Hierzu darf der Vermieter Grundstücke betreten sowie Pforten oder Tore öffnen, soweit dies zur Rückholung erforderlich ist.

Zurückgebliebene Gegenstände dürfen kostenpflichtig eingelagert werden, bis alle erwartbaren und bereits entstandenen Kosten beglichen sind.

Nach Ablauf von 30 Tagen dürfen Gegenstände kostenpflichtig entsorgt werden, sofern keine abweichende gesetzliche Regelung entgegensteht.

§20 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt.

§21 Datenschutz, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

Es gilt die Datenschutzerklärung des Vermieters.

Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz des Vermieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

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