Versicherungsbedingungen für unsere Mietfahrzeuge und Anhänger
Bei der Miete eines Fahrzeugs oder Anhängers bieten wir Ihnen eine gesetzliche Haftpflichtversicherung in der gesetzlichen Mindesthöhe an, die jedoch mit einem Selbstbehalt von 700 € verbunden ist.
Zusätzlich können Sie eine Haftungsbegrenzung für Schäden am Mietobjekt (vergleichbar mit einer Vollkasko) abschließen. Bitte beachten Sie, dass diese Haftungsbegrenzung keine klassische „Vollkasko“ im rechtlichen Sinne ist, sondern eine vom Vermieter gewährte Absicherung, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.
Die Haftungsbegrenzung umfasst:
- Für einen einachsigen Anhänger beträgt die Eigenhaftung 590 €.
- Für einen Tandem-Anhänger beträgt die Eigenhaftung 990 €.
Ausschlüsse:
- Die Haftungsbegrenzung deckt nicht die folgenden Kosten ab:
- Sachverständigenkosten
- Abschleppkosten
- Wertminderung des Fahrzeugs
- Mietausfall
- Obhut (Verantwortung für das Fahrzeug)
- Ladung ist niemals versichert.
Wichtige Hinweise:
- Die Haftungsbegrenzung wird ungültig, wenn falsche Angaben gemacht werden, etwa durch falsche Informationen zur Entstehung des Schadens.
- Im Fall von vorsätzlichem Schaden wird die Haftungsbegrenzung ebenfalls aufgehoben.
- Bei Verstößen gegen gesetzliche oder vertragliche Vorschriften entfällt oder wird die Haftungsbegrenzung anteilig reduziert.
Wir empfehlen, sich vor der Anmietung eingehend über die Versicherungsbedingungen zu informieren und im Zweifelsfall eine erweiterte Absicherung abzuschließen.