AGB´S

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Oneway-Anhängervermietung


Gültig für Privatkunden (§ 13 BGB) und Geschäftskunden (§ 14 BGB).
Die Vermietung erfolgt grundsätzlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Ausnahmen (Auslandsfahrten) nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung.


§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Miete von Anhängern zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter diese vorher ausdrücklich schriftlich bestätigt.


§2 Vertragsschluss, Buchungsablauf und Verbindlichkeit

Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald (a) der Vermieter die Buchung bestätigt, (b) der Mieter eine Zahlung leistet,
(c) der Anhänger übergeben wird oder (d) der Anhänger genutzt/bewegt wird.

Fordert der Vermieter zur Ausstellung eines Buchungsantrags bestimmte Angaben an (z. B. Personalien, Dokumente, Mietdaten)
und übermittelt der Mieter diese Angaben, gilt dies als verbindlicher Buchungsantrag.
Mit Eingang der Angaben gilt der Mietzeitraum als kostenpflichtig reserviert.


§3 Mietbeginn, Abholung, Oneway und unzulässige Frühabholung

  • Die Abholung ist ausschließlich ab der im Mietvertrag angegebenen Uhrzeit zulässig.
  • Eine Abholung/Bewegung vor der vereinbarten Zeit ist unzulässig, stellt eine Vertragsverletzung dar und kann einen technischen Alarm auslösen.
  • Zusätzliche Aufwände (z. B. Alarmbearbeitung, Kontrollen, Anfahrt/Kommunikation) können gemäß Gebührenordnung berechnet werden.
  • Bei Oneway-Mieten ist ausschließlich der vertraglich vereinbarte Rückgabeort zulässig.

§4 Mietpreis, Zahlung, Kaution und Aufrechnung

  • Mietpreis und ggf. Kaution sind vor Mietbeginn vollständig zu zahlen.
  • Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Herausgabe des Anhängers.
  • Eine Aufrechnung des Mieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§5 Stornierung, Nichtabholung und Änderungen

  • bis 48 Stunden vor Mietbeginn: kostenfrei
  • 48–24 Stunden vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
  • unter 24 Stunden, Nichtabholung oder verspätete Abholung: 100 % des Mietpreises

Stornierungen/Änderungen sind schriftlich mitzuteilen (z. B. E-Mail oder WhatsApp).
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


§6 Führungsberechtigte Personen, Mindestalter, Fahrerlaubnis

  • Der Anhänger darf nur vom Mieter sowie von im Mietvertrag ausdrücklich benannten Fahrern geführt werden.
  • Mieter und Fahrer versichern, im Besitz der jeweils erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis zu sein; der Mieter stellt den Vermieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
  • Handlungen eines Fahrers hat der Mieter wie eigenes Handeln zu vertreten.

§7 Obhuts-, Sorgfalts- und Betriebspflichten

  • Der Mieter hat den Anhänger sorgfältig zu behandeln und alle maßgeblichen technischen und rechtlichen Vorschriften einzuhalten (insb. StVO, StVZO, FZV).
  • Der Anhänger ist ordnungsgemäß zu verschließen/sichern; Diebstahlschutz ist jederzeit zu gewährleisten.
  • Der Mieter ist selbst verantwortlich für korrektes An- und Abkuppeln sowie den festen Sitz der Verbindung (Kupplung, Abreißseil, Stecker/Zwischenkabel).

§8 Nutzungsbeschränkungen (Wind, Ladung, Zugfahrzeug, Maße, Plane)

Wind / Sturm (besonders wichtig):

  • Fahrten mit leeren Anhängern sind nur bis max. Windstärke 4 Bft zulässig.
  • Fahrten mit mindestens halb beladenen Anhängern (mind. 50 % der zulässigen Zuladung) sind nur bis max. Windstärke 5 Bft zulässig.
  • Vor Fahrtantritt sind Sturm und starke Böen auszuschließen; ggf. ist eine Wetterauskunft einzuholen.
  • Im Schadensfall hat der Mieter auf Verlangen Nachweise zur Beladung und zu den Windverhältnissen zu erbringen.

Zugfahrzeug / ZGM:

  • Es ist untersagt, Mietanhänger hinter Zugfahrzeugen zu führen, deren zulässige Gesamtmasse (ZGM) mehr als 2,8 t beträgt.

Ladung / Schüttgut / Ladungssicherung:

  • Die Ladung ist ordnungsgemäß zu sichern; der Vermieter stellt kein Verzurrmaterial (z. B. Spanngurte) zur Verfügung.
  • Das Befördern von Schüttgut (z. B. Sand, Kies, Erde, Schotter usw.) ist stets verboten.
  • Der Mieter haftet für Schäden, die durch Ladegut oder mangelhafte Ladungssicherung entstehen.

Maße / Durchfahrten:

  • Der Mieter hat Durchfahrtshöhen/-breiten, Einfahrten, Tore und Unterführungen zu beachten. Schäden durch Missachtung gehen zu Lasten des Mieters.

Planen-Anhänger:

  • Bei Planen-Anhängern darf die Plane nicht entfernt, demontiert oder verändert werden. Sie ist Bestandteil des Anhängers.
  • Planen-Anhänger schützt Ladegut nur begrenzt vor Witterung; eine vollständige Wasserdichtigkeit wird nicht zugesichert.
  • Keine Fahrten mit leerem Planen-Anhänger bei Sturm/Wind.

Geschwindigkeit:

  • In Deutschland gilt bei Fahrten mit Anhänger grundsätzlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, sofern keine abweichende Genehmigung besteht.
  • Als unverbindliche Empfehlung wird ein defensives, vorausschauendes Fahrverhalten angeraten. Diese Empfehlung stellt keine Erlaubnis dar, schneller als erlaubt zu fahren.

§9 Auslandsfahrten

Fahrten außerhalb Deutschlands sind ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
Auch ein kurzer Grenzübertritt gilt als Auslandsfahrt.

Erfolgt eine Auslandsfahrt ohne Zustimmung, liegt eine schwere Vertragsverletzung vor.
In diesem Fall wird die Gebühr gemäß Gebührenordnung fällig und ist sofort zu bezahlen.
Weitere Schäden, Kosten und Folgekosten trägt der Mieter vollständig.


§10 Übergabe, Prüfpflicht vor Übernahme (Reifen/Plane) und Mängelanzeige

Vor Übernahme ist zwingend eine vollständige Kontrolle durchzuführen (innen und außen).

  • Der Anhänger ist vor Übernahme sorgfältig auf Schäden/Mängel zu prüfen.
  • Reifen/Felgen: Der Mieter hat die Bereifung vor Übernahme zu prüfen; Reifen- und Felgenschäden trägt der Mieter in jedem Falle.
  • Planen-Anhänger: Die Plane ist vor Übernahme zu prüfen (keine Löcher, Risse, Schnitte, starken Verschmutzungen oder Schmierereien/Graffiti).
  • Festgestellte oder erkennbare Mängel sind vor Fahrtantritt unverzüglich schriftlich mitzuteilen (E-Mail/WhatsApp/Protokoll).
  • Unterbleibt die Meldung, gilt der Anhänger als mangelfrei übernommen; nicht gemeldete Schäden gelten als während der Mietzeit entstanden.

Online-Schadensmeldung (empfohlen):

Für die schriftliche Schadensmeldung wird empfohlen, das Online-Formular zu nutzen:
➡️ Online-Schadensmeldung hier ausfüllen


§11 Unfall-, Schaden- und Anzeigepflichten (sehr wichtig)

  • Bei Unfällen ist – sofern ein Unfall/Schaden mit Beteiligung Dritter vorliegt oder dies zur Beweissicherung erforderlich ist – unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen.
  • Der Vermieter ist unverzüglich telefonisch sowie schriftlich über Unfälle, Schäden und Mängel zu informieren; möglichst mit Fotos und relevanten Angaben.
  • Ansprüche Dritter dürfen nicht anerkannt werden; Zahlungen oder Zusagen dürfen nicht ohne Zustimmung des Vermieters erfolgen.
  • Abschleppen, Verwahren oder Werkstattaufträge dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters beauftragt werden, soweit nicht zwingende Gründe (Gefahr im Verzug) entgegenstehen.

Online-Schadensmeldung:

Schäden sind schriftlich zu melden, vorzugsweise über:
➡️ Online-Schadensmeldung hier ausfüllen


§12 Versicherung, Haftung und Haftungsbegrenzung (keine Vollkasko)

Der Anhänger ist haftpflichtversichert im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Eine Vollkaskoversicherung besteht nicht.

Sofern der Vermieter eine Haftungsbegrenzung (umgangssprachlich „Vollkasko“) anbietet und diese vereinbart wird,
handelt es sich nicht um eine Versicherung im versicherungsrechtlichen Sinn, sondern um eine an Bedingungen geknüpfte Haftungsbegrenzung.

Mindesteigenhaftung (Selbstbeteiligung) bei vereinbarter Haftungsbegrenzung:

  • Einachs-Anhänger: 590 €
  • Tandem-Anhänger: 990 €

Die Haftungsbegrenzung umfasst nicht die Schadensnebenkosten (z. B. Gutachter, Abschleppen, Wertminderung, Mietausfall).
Ladung ist niemals versichert.


§13 Schadensnebenkosten und Mietausfall

Die Haftung des Mieters erstreckt sich – soweit gesetzlich zulässig – auch auf Nebenkosten eines Schadens,
insbesondere Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Mietausfall.

Bei Mietausfall haftet der Mieter für jeden Tag, an dem der Anhänger infolge eines Schadens nicht vermietbar ist,
mindestens mit einer Tagesmiete je Tag zuzüglich Nebenkosten.


§14 Wartung, Reparaturen und Werkstattaufträge

  • Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters beauftragt oder durchgeführt werden.
  • Ohne Zustimmung besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

§15 Halterstellung während der Mietzeit / Freistellung

Während der Mietzeit ist der Mieter Halter im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
und verantwortlich für die ordnungsgemäße Nutzung. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei,
soweit gesetzlich zulässig.


§16 GPS-Ortung, Geschwindigkeitsalarm (ab 101 km/h) und Abrechnung

Die Anhänger sind mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet (Diebstahlschutz, Rückgabe, Vertragsdurchsetzung).
Eine dauerhafte Überwachung des Fahrverhaltens oder eine umfassende Verhaltenskontrolle findet nicht statt.

Die Anhänger sind für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausgelegt.
Zur Kontrolle ist eine technische Geschwindigkeitsüberwachung mit Alarmfunktion eingerichtet.
Ab 101 km/h wird automatisch ein Alarm ausgelöst und der Vermieter informiert.

Wird ein Alarm ausgelöst, können die festgestellten Verstöße gemäß der Gebührenordnung (§18) berechnet werden
(z. B. „Nichteinhaltung der zulässigen Geschwindigkeit“, Bearbeitung von Vertragsverletzungen, weitere Aufwände).
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.


§17 Rückgabe, Rückgabeprozess und Abschluss der Miete (Fotos + Sicherung)

Grundsatz: Die Rückgabe gilt erst als erfolgt, wenn der Rückgabeprozess vollständig und korrekt durchgeführt wurde.

Wichtig: Fotos erst erstellen, wenn der Anhänger sicher am Abstellplatz steht und abgeschlossen ist.

Anhänger mit Stützen (Pflicht):

  1. Stützrad vollständig HOCH kurbeln.
  2. Stützen herunterlassen und sicher aufstellen.
  3. Stützrad wieder herauskurbeln und den Anhänger zusätzlich festsetzen, bis er nicht mehr bewegt werden kann.

Keile reichen nicht! Der Anhänger muss gegen Wegrollen gesichert sein und auf den Fotos sichtbar auf Stützen stehen.
Ist auf den Fotos nicht erkennbar, dass der Anhänger auf Stützen steht, kann der Mietvertrag nicht abgeschlossen werden.

Anhänger ohne Stützen (Pflicht):

  • Feststellbremse vollständig anziehen und
  • Unterlegkeile verwenden (Sicherung muss auf Fotos erkennbar sein).

Fotos per E-Mail oder WhatsApp senden:

  • Vorne rechts (Fahrerseite)
  • Hinten rechts (Beifahrerseite)
  • Von innen (so dass auch Zubehör und insbesondere das Zwischenkabel erkennbar ist)

Rückgabe-Checkliste:

  • Anhänger sauber zurückgegeben
  • Zubehör (Schloss, Zwischenkabel etc.) vollständig vorhanden und sichtbar
  • Anhänger am vereinbarten Ort korrekt abgestellt
  • Gegen Wegrollen gesichert (je nach Bauart) – auf Fotos sichtbar
  • Schäden oder Verschmutzungen auf Fotos erkennbar bzw. dokumentiert

Ist der Rückgabeprozess unvollständig (z. B. keine/ungeeignete Fotos, Sicherung nicht erkennbar),
gilt die Rückgabe als nicht erfolgt; die Mietzeit läuft weiter und es können Zusatzkosten entstehen.


§18 Sonderkosten & Gebühren (Gebührenordnung)

Mit Abschluss des Mietvertrags erkennt der Mieter diese Gebührenordnung verbindlich an.

Anlass Kosten
Verspätete Rückgabe (bis unter 1 Stunde) 39,99 €
Verspätete Rückgabe (ab 1 Stunde) 150 € Pauschale + 1 weiterer Miettag
Rückgabe an falschem Standort 550 € Pauschale
Nicht genehmigte Auslandsfahrt 250 € Pauschale (sofort fällig)
Unterlassung der Meldung von Schadenereignissen 150 €
Nichtmeldung von Schäden 500 € Pauschale + Schaden
Bearbeitung von Vertragsverletzungen Berechnung nach Aufwand (75 € je Stunde)
Bearbeitung von Verkehrsverstößen 15 €
Umparken aufgrund Mieterverschulden 110 €/h + 1,20 €/km (An- und Abfahrt)
Reinigung/Entfernung von Gegenständen 75 €/h + 1,20 €/km (An- und Abfahrt) + Entsorgungskosten
Nicht gemeldete Reparaturen 60 €
Nichteinhaltung der zulässigen Geschwindigkeit 100 €
Verlust des Schlosses 100 €
Unsachgemäße Ladungssicherung 100 €
Bearbeitung von Buchungen mit ungültigem Dokument
(z. B. ungültiger/ungeeigneter Personalausweis, Reisepass oder Führerschein)
50 €

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, soweit gesetzlich zulässig.


§19 Selbsthilfe des Vermieters bei Vertragsverstoß, Rückholung, Einlagerung und Entsorgung

Bei Vertragsverletzung, Mietzeitüberschreitung, unzulässiger Nutzung oder sonstiger erheblicher Pflichtverletzung
wird der Vermieter – soweit gesetzlich zulässig – ermächtigt, den Anhänger im Wege der Selbsthilfe wieder in Besitz zu nehmen.
Hierzu darf der Vermieter Grundstücke betreten sowie Pforten/Tore öffnen, soweit dies zur Rückholung erforderlich ist.

Zurückgebliebene Gegenstände dürfen kostenpflichtig eingelagert werden, bis alle erwartbaren und bereits entstandenen Kosten beglichen sind.
Nach Ablauf von 30 Tagen dürfen Gegenstände kostenpflichtig entsorgt werden, sofern keine abweichende gesetzliche Regelung entgegensteht.


§20 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Zwingende gesetzliche Haftung (insb. bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) bleibt unberührt.


§21 Datenschutz, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

Es gilt die Datenschutzerklärung des Vermieters.

Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz des Vermieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.